Homologation - Fahrzeugpapiere für Europa!

Als Homologation wird die technische Umrüstung eines außereuropäischen Fahrzeugs bezeichnet, das in Deutschland, der Schweiz oder einem anderen europäischen Land zugelassen werden soll. Schwierig ist hier kaum die Umrüstung selber, als vielmehr die nötige Dokumentation und das Ermitteln der technischen Daten, z.B. der Abgaswerte. Folgende Umrüstungen sind häufig erforderlich:

  1. Nebelschlussleuchte nachrüsten. Diese sollte ordentlich integriert werden und nicht (wie etwa beim VW-Käfer) unter der Stoßstange hängen.

  2. Auswechseln hinterer roter in orange Blinker (vielfach bei US-Importen).

  3. Nachrüsten eines Rückfahrscheinwerfers bei eingelegtem Rückwärtsgang (ebenfalls bei US-Importen).
  4. Die Leuchtweitenhöhenregulierung ist in der EU Pflicht und muss manchmal nachgerüstet werden. Xenonscheinwerfern benötigen eine automatische Leuchtweitenhöhenregelung.
  5. Xenonscheinwerfer müssen in der EU pflichtgemäß mit einer Scheinwerferwaschanlage ausgerüstet sein, diese fehlt oft bei außereuropäischen Fahrzeugen.
  6. Die Fahrgestellnummer (VIN) ist oft in weitere Teile der Fahrzeugkarosserie einzuschlagen.
  7. Privacyglas-Folien sind in der EU nicht in Starktönungen gestattet, sie müssen ggf. entfernt werden.

In vielen Fällen spielt die Nebelschlussleuchte die größte Rolle, weitere Änderungen gibt es bei von uns angebotenen Fahrzeugen selten. Die nötigen Dokumentationen jedoch, die für die europäischen Fahrzeugpapiere notwendig sind, fallen recht umfangreich aus:

  1. Ein Abgasgutachten wird fast immer benötigt, das viel aufwendiger ausfällt als z.B. die übliche deutsche ASU. Das Fahrzeug wird in einem speziellen Labor untersucht, wie es unter anderem der TÜV Kaiserslautern nutzt. Dabei wird der Wagen vollgetankt, dann lassen die Prüfer den Motor über 48 Stunden laufen, während Sensoren das Abgasverhalten inklusive CO2-Ausstoß messen. Anschließend erfolgt die Einstufung in die entsprechende Euro-Norm zwischen II bis VI. Wir haben für sehr viele Modelle schon das jeweilige Gutachten vorliegen, sodass die teure Untersuchung häufig entfällt.
  2. Seit einigen Jahren ist ein EVM-Gutachten Pflicht ("Elektromagnetisches Verträglichkeitsgutachten").
  3. Ein Lichtgutachten wird regelmäßig benötigt.
  4. Einige EU-Länder verlangen überdies ein Lärmgutachten.
  5. Vollabnahme nach §21 durch den TÜV oder Dekra.
  6. Ausstellung der Fahrzeugpapiere durch eine amtliche Zulassungsstelle, z.B. in Deutschland die „Zulassungsbescheinigung Teil 1+2“ (früher: „Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein“).

Diese Maßnahmen lassen wir für Sie durchführen, es dauert rund 14 Tage und Ihr Auto muss hierfür zu uns nach Hagen bei Dortmund.

Wichtig zu wissen bei der Homologation

Natürlich gibt es Fahrzeuge, die geforderte Standards nicht erfüllen und auch nicht entsprechend umzurüsten sind. Hier unterscheiden Prüfer wie Zulassungsstelle, ob es sich um einen Neuwagenimport oder einen Gebrauchtwagen beispielsweise eines Heimkehrers handelt. Beim Gebrauchtwagen wiederum spielt dessen Alter eine große Rolle. Die Anforderungen fallen umso strenger aus, je neuer das Fahrzeug ist. Isuzu-Modelle oder ein Toyota Land-Cruiser 200 aus z.B. Dubai sind als Neuwagen für die EU nicht zulassungsfähig, können auch nicht umgebaut werden. Gerade in diesen Fällen greifen für Heimkehrer vielfach Sonderregelungen, die man kennen muss. Wir verfügen über gute Kontakte zu verschiedenen Zulassungsstellen und erreichen in der Regel für übergesiedelte Kunden eine Ausnahmegenehmigung für solche Fahrzeuge.

Entscheidend für die Zulassung ist sehr oft unser Kontakt mit dem Prüfer beziehungsweise Sachverständigen, den wir von bestimmten, notwendigen Kulanzen überzeugen können. Als Beispiel nennen wir gern den Kia Sorento, bei dessen Importmodellen vielfach auf den Scheinwerfern das EU-Prüfzeichen fehlt. Wir können die Prüfer regelmäßig davon überzeugen, dass die Sorento-Scheinwerfer des Importwagens mit den europäischen Modellen baugleich sind. Wenn ein Prüfer das nicht bestätigen würde, müssten Sie die Scheinwerfer wechseln lassen (Kostenpunkt: 700 Euro, bei Xenon noch mehr).

Ein weiteres Problemfeld stellt die Euro-Abgasnorm dar, bei der für Zulassungen ab 01.01.2007 in Europa die Euro IV gilt, bei Zulassungen ab 01.01.2012 die Euro V. Sollte Ihr Fahrzeug z.B. nur die EURO III erfüllen aber vor dem 01.01.2007 im Ausland bereits zugelassen gewesen sein, können Sie Ihr Auto auch heute mit der eigentlich nicht mehr ausreichenden Schadstoffklasse EURO III in Europa zulassen! Denn es gilt, „bei ertmaligen in Verkehr bringen“ (zulassen) eines Autos, muss es in Europa heute die EURO V erfüllen.

Es gibt weitere Ausnahmen: Im Falle von Übersiedlungsgut können fast alle Autos, vom Heimkehrer mitgebracht, mittels Ausnahmegenehmigung in Europa zugelassen werden, egal wie schlecht die Schadstoffemissionen sind und egal wann die Erstzulassung erfolgte. Hier wird jedoch in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dass Sie Ihr Auto außer an Familienmitglieder innerhalb der EU nicht mehr verkaufen dürfen. Denken Sie auch an die Umweltplakette! In vielen deutschen Innenstädten dürfen Sie mit EURO III und weniger nicht mehr fahren. Bald wird hier auch die Klasse EURO IV betroffen sein. Außerdem zahlen Sie mehr KFZ-Steuer, um so schlechter die Euro-Einstufung Ihres Autos ausfällt. Des weiteren ist häufig auch die KFZ-Versicherung teurer für „Exoten“. Die so genannte „Exotenliste“ greift dann bei den Versicherungsgesellschaften, insbesondere, falls in den Fahrzeugpapieren auch die Schlüsselnummern „genullt“ sind.


Typ, Modell, Erstzulassung, cm2, PS, Benziner/Diesel, Fahrgestellnummer